Neue EG-Abfallverbringungsverordnung

21.07.2006 00:00 Uhr

Die neue EG-Abfallverbringungsverordnung gilt für alle Firmen, die grenzüberschreitend Abfälle verbringen oder verbringen lassen.

Brüssel. Ab dem 12. Juli 2007 gilt die neue EG-Abfallverbringungsverordnung EG Nr. 1013/2006 in Deutschland (in einigen Ländern der Europäischen Union gelten längere Übergangsfristen), die am 14. Juni 2006 vom Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament erlassen wurde. Sie umfasst in der deutschen Übersetzung 98 Seiten. Mit der neuen Regelung wird die alte Verordnung Nr. 259/93 zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen ersetzt. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) begrüßte die Novellierung: "Die neue Verordnung gibt uns die Möglichkeit, den Export von Abfällen zu verhindern, wenn unsere hohen Entsorgungsstandards durch niedrigere Anforderungen im Ausland unterlaufen werden. Außerdem besteht nun Planungssicherheit für den Restmüll aus privaten Haushalten, da er nicht mehr dem freien Warenverkehr unterliegt." Betroffen von der neuen Verordnung sind alle Unternehmen, die grenzüberschreitende Abfalltransporte durchführen oder durchführen lassen. (gg/tor)

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