Maut-Ausweichverkehr: Bundesrat gibt Weg frei für Verbote

21.12.2005 14:11 Uhr
Beckstein
© Foto: Verkehrsrundschau online

Mit ersten Sperrungen von belasteten Strecken für den LKW-Transitverkehr ab zwölf Tonnen ist möglicherweise schon ab 1. Januar 2006 zu rechnen

Berlin/München. Wer der LKW-Maut auf Autobahnen über andere Strecken entgehen will, kann künftig gestoppt werden. Der Bundesrat stimmte heute in Berlin für eine Änderung der Straßenverkehrsordnung, nach der die Verkehrsbehörden solche Schleichwege beschränken oder verbieten können. Dazu sollen neue Schilder aufgestellt werden. Diese Entscheidung bedeute grünes Licht für ein neues Verkehrsschild „Durchgangsverkehr verboten“, kommentierte der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU). Sobald die dazu erforderliche Änderung der Straßenverkehrsordnung in Kraft trete – dies geschehe voraussichtlich zum 1. Januar 2006, so Beckstein –, könnten Strecken mit starkem Mautausweichverkehr für Transit-LKW über zwölf Tonnen gesperrt werden. Beckstein: „Bayern wird so die Mautflüchtlinge von den stark belasteten Ausweichstrecken wieder auf die Autobahnen zurückbringen." Bis zum Inkrafttreten der dafür erforderlichen Gesetzesänderung soll für eine Sperranordnung der Landratsämter, Städte und Gemeinden die Zustimmung der Bezirksregierung erforderlich sein. Der dafür erforderliche Einführungserlass des Innenministeriums ist derzeit in Vorbereitung. „Ein Durchgangsverbot wirkt sich großräumig aus. Daher werden die Bezirksregierungen vor Anordnung eines solchen Durchgangsverbotes in einer Gesamtschau alle Interessen und Belange prüfen. Insbesondere soll sich der Schleichverkehr durch das neue Schild nicht von einer Straße auf die nächste verlagern. Vielmehr muss der Transitverkehr so lange wie möglich auf der Autobahn bleiben“, betont Beckstein. (tbu/dpa)

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