Wird bei einem Verkehrsunfall ein auf dem Markt besonders begehrtes Fahrzeug beschädigt, kann der geschädigte Halter einen wesentlich geringeren merkantilen Minderwert als Schaden geltend machen, als bei Durchschnitts-Serienfahrzeugen. Denn solche Fahrzeuge finden bei fachgerechter Reparatur trotz Unfallschaden ihre Abnehmer. Landgericht Erfurt 6. Februar 2003 Aktenzeichen: 8 O 835/01
Kurz+Bündig: Wertminderung bei Exoten
Teure und begehrte Fahrzeuge, die in einen Unfall verwickelt werden haben geringeren Minderwert als Schaden gegenüber Durchschnittsfahrzeugen