Beim ungeklärten Verlust von Transportgut muss der Fixkostenspediteur auch nach dem neuen Recht detailliert darlegen, wie die Organisationsabläufe in seinem Betrieb funktionieren und welche Sicherheitsmaßnahmen eingerichtet sind. Kommt er dem auch nicht ansatzweise nach, muss er sich den Vorwurf gefallen lassen, den Schaden bewusst und leichtfertig verursacht zu haben. Bundesgerichtshof 5. Juni 2003 Aktenzeichen: I ZR 234/00
Kurz + Bündig: Vortragspflicht des Fixkostenspediteurs
Organisationsabläufe müssen detailliert dargelegt werden