Wer ein an der linken Straßenseite angehaltenes Müllfahrzeug rechts überholt, hat keine Schuld an einem Unfall, wenn der Fahrer des Müllwagens ohne den nachfolgenden Verkehr zu beachten wieder anfährt und mit dem Überholenden kollidiert. Landgericht München I 15. September 2003 Aktenzeichen: 17 O 1655/03
Kurz + Bündig: Tonnenfahrer verletzt Sorgfaltspflicht
Rechts Überholender hat keine Schuld