Kann ein Fahrzeugführer, der bei Dämmerung von einer gut ausgeleuchteten innerörtlichen Straße nach links abbiegen will, wegen vorhandener Sichthindernisse die Gegenfahrbahn nicht einsehen, so hat er sich in diese hineinzutasten. Er darf dabei nicht darauf vertrauen, dass ihm nur beleuchtete Fahrzeuge entgegenkommen. BGH Urteil vom 11. Januar 2005 Aktenzeichen: VI ZR 352/03
Kurz + Bündig: Linksabbieger aufgepasst
Verhaltensweisen beim abbiegen