Wer auf einer dreispurigen Autobahn von der linken auf die mittlere Fahrspur wechselt und dort mit einem anderen Fahrzeug kollidiert, haftet für die entstandenen Schäden allein. Für ein behauptetes Fehlverhalten des Unfallgegners trägt der Fahrspurwechsler die Beweislast. Amtsgericht Hamburg 30. Oktober 2003 Aktenzeichen: 50 A C 1744/03
Kurz + Bündig: Haftung beim Spurwechsel
Fahrer trägt bei einem Unfall durch Wechsel von der linken auf die mittlere Fahrbahn die Beweislast