Italien lockert Verbot für Gefahrgut-Transporte nicht

15.03.2010 10:28 Uhr

Beim Gefahrengut-Transport per Bahn nach Italien muss im Einzelwagenverkehr ab 1. April mit starken Einschränkungen gerechnet werden

Rom. Beim Gefahrengut-Transport per Bahn nach Italien muss im Einzelwagenverkehr ab 1. April weiter mit starken Einschränkungen gerechnet werden. Der Versuch eines Vertreters der Gemeinschaft Europäischer Bahnen (CER), die italienische Sicherheitsbehörde für den Schienenverkehr (ANSF) von ihren Plänen abzubringen, ist bei einem Gespräch am Freitag in Rom gescheitert. Die ANSF zeigte nach CER-Angaben lediglich die Bereitschaft, ihre nationalen Bestimmungen wieder zu ändern, wenn eine gesamteuropäische Lösung für verstärkte Sicherheitsvorkehrungen bei Gefahrengut-Transporten auf der Schiene gefunden werde. Im Februar hatte die italienische Regierung beschlossen, den Transport von Gefahrengütern im Einzelwagenverkehr auf ihrem Territorium nur noch unter sehr hohen Sicherheitsauflagen zu erlauben. Die CER sieht darin eine Benachteiligung der Schiene gegenüber der Straße. Auch der Europäische Dachverband der chemischen Industrie (CEFIC) hatte gegen den Beschluss, der angeblich ohne vorherige Absprache mit der Industrie erarbeitet worden war, bei der EU-Kommission protestiert. (kw)

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