Gutachten-Streit: Bahn wiegelt ab

20.02.2006 10:29 Uhr

Deutsche Bahn hält geschwärzte Passagen im Gutachten zum Börsengang für unproblematisch

Berlin. Die Deutsche Bahn AG hat mit Gelassenheit auf einen neuen Bericht über Inhalte geschwärzter Passagen im Bundestags-Gutachten zu den Folgen des geplanten Börsengangs reagiert. „Das halten wir für völlig unproblematisch“, sagte Bahn-Sprecher Werner Klingberg zu einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“. Demnach kommen die Experten zu dem Ergebnis, dass eine Herauslösung des Schienennetzes deutlich geringere finanzielle Nachteile für das Unternehmen haben würde als vom Bahnvorstand behauptet. Im Kapital „Trennungseffekte“, das der Zeitung ungeschwärzt vorliege, heiße es, die Synergieverluste und Trennungskosten würden nur 50 Prozent der von der DB genannten knapp fünf Milliarden Euro für den Zeitraum 2009 bis 2009 betragen. Diese beiden Zahlen seien in der dem Bundestag übergebenen Fassung unkenntlich gemacht worden. Auch die möglichen Trennungskosten beim Personal würden in der Expertise nur mit 915 Millionen Euro angesetzt, das seien lediglich 40 Prozent der von der DB angesetzten Summe. Klingberg nannte die unterschiedlichen Darstellungen einen „völlig normalen Vorgang“. „Unsere Leute haben das höher eingeschätzt.“ Trotz der niedrigeren Zahlen stütze das Gutachten die Meinung der Bahn, dass eine Abtrennung des Netzbetriebs weder den Wettbewerb stärken noch Kosten sparen würde. Im Fazit des Gutachtens gebe es ein „Kopf-an-Kopf-Rennen“ der vier verschiedenen Privatisierungsmodelle. In den vergangenen Tagen hatte es einen Eklat gegeben, nachdem dem Verkehrsausschuss der Bundestages der Inhalt einer geschwärzten Passage anonym zugespielt worden war und die Abgeordneten aus den dort notierten Sätzen über mögliche Streckenstilllegungen den Schluss gezogen hatten, die Bahn wolle sie „an der Nase herum führen“. Unterdessen schlagen die Bahngewerkschaften Transnet und GDBA vor, ganz auf einen Börsengang zu verzichten, um eine Zerschlagung des Konzerns zu vermeiden. Die DB solle im Zweifel in Staatsbesitz bleiben. (dpa/sb)

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