Gericht: Postagenturen keine Handelsvertreter

14.12.2006 15:36 Uhr

Deutsche Post muss Sozialabgaben abführen: Betreiber von Postagenturen gelten als Arbeitnehmer

Dortmund. Das Dortmunder Landgericht hat heute entschieden, dass die Deutsche Post AG Betreiber von Postagenturen nicht als Handelsvertreter unter Vertrag nehmen kann. Angesichts der engen Weisungen, die den Betroffenen für den Agentur-Betrieb erteilt würden, sei eine solche Einordnung nicht gerechtfertigt. Nach dem Urteil haben die Betreiber nun nach Angaben des Gerichts die Möglichkeit, die Post AG in weiteren Verfahren auf Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen zu verklagen, weil ihr Vertragsverhältnis denen von Arbeitnehmern ähneln könnte. In zwei Pilotverfahren hatten Agentur-Betreiber aus Euskirchen und Gießen die Post ursprünglich mit einer anderen Zielsetzung verklagt. Die Betroffenen, die in ihren Tabak-, Lotto- und Zeitschriftenläden Postagenturen betreiben, wehrten sich lediglich gegen ihre vertragliche Einordnung als „Handelsvertreter im Nebenberuf“. Die Kläger argumentierten, angesichts der Fülle von Aufgaben seien sie tatsächlich als hauptberufliche Handelsvertreter für die Post tätig. Die Klage gegen die Post AG auf Zahlung von daraus resultierenden Zusatz-Vergütungen wies die 3. Kammer für Handelssachen jedoch ab. Die Dortmunder Richter sahen bereits die grundsätzliche Einordnung als Handelsvertreter nicht für gegeben. (AZ.: 16 O 92/05 und 16 O 113/05). (dpa)

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