Fünf Städte erhalten längere Frist bei Feinstaub

10.03.2010 17:07 Uhr
Feinstaub-Schild
Fünf Städte erhalten von der EU-Kommission mehr Zeit zur Einhaltung der Feinstaub-Grenzwerte
© Foto: ddp/Jens Schlueter

Leipzig, Köln, Aachen, Warstein und eine Zone um Grevenbroich haben Zeit bis Juni 2011 um Feinstaubgrenzen einzuhalten

Brüssel. Fünf weitere deutsche Städte und Gebiete, davon vier in NRW, erhalten von der EU mehr Zeit, um die europäischen Grenzwerte für Feinstaub einzuhalten. Für Köln, Aachen, Warstein und eine Zone um Grevenbroich in Nordrhein-Westfalen (NRW) sowie Leipzig gebe es eine verlängerte Frist bis Juni 2011, teilte die Europäische Kommission am Mittwoch in Brüssel mit. Insgesamt hat die EU seit 2009 einer Ausnahmegenehmigung für 18 Städte und Ballungsräume in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, NRW, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zugestimmt. Damit sei zu allen deutschen Gebieten, die im Jahr 2007 die Feinstaub-Grenzwerte überschritten hatten, eine Entscheidung gefallen, berichtete die Kommission. Umweltkommissar Janez Potocnik betonte, dass Mitgliedstaaten für eine Fristverlängerung eindeutig nachweisen müssen, dass sie wirksame Maßnahmen treffen, um die EU-Normen mit Ablauf der Fristverlängerung einzuhalten. Die europäische Richtlinie über Luftqualität von 2008 gestattet den Mitgliedstaaten, unter bestimmten Bedingungen die geforderten Feinstaubwerte erst im kommenden Jahr zu erreichen. Unter anderem muss nachgewiesen werden, dass bis 2005 geeignete Maßnahmen getroffen wurden, um die Belastung durch Feinstaub zu senken. Zudem fordert die EU einen Luftqualitätsplan, mit dem die Grenzwerte bis zum Ende der Fristverlängerung 2011 erreicht werden. Feinstaub entsteht vor allen aus Verkehrsabgasen, Heizungen und Industrieanlagen. Die Staubteile sind so klein, dass sie in die Lunge gelangen und Entzündungen, Asthma oder Krebs auslösen können. Seit 2005 darf nach einer EU-Richtlinie nur an höchstens 35 Tagen im Jahr die Konzentration von 50 Mikrogramm sogenannter PM 10-Partikel in einem Kubikmeter Luft überschritten werden. (dpa)

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