Paris. Frankreichs Transportunternehmen sehen einem wahren Geldsegen entgegen. Der Conseil d´Etat, das oberste Verwaltungsgericht des Landes, hat die Regierung dazu verurteilt, eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom September 2000 in vollem Umfang zu respektieren. Dabei geht es um rund eine Milliarde Euro Mehrwertsteuer. Die EU-Richter hatten Paris daran erinnert, dass die von den 3 Autobahnkonzessionären kassierten Mautgebühren nicht einfach „als Steuereinnahmen“ zu betrachten sind, sondern „als Gebühr für eine Leistung, die der Mehrwertsteuer unterliegt“, und zwar zum Normalsatz von 19,6 Prozent. Seit Januar 2001 drucken die Autobahngesellschaften diese Steuer deshalb auf den Quittungen aus, damit die Transporteure sie zurückfordern können. Schon in den Jahren zuvor war sie aber in die Mautgebühr integriert gewesen, jedoch nicht also solche gesondert ausgewiesen worden. Die EU-Gerichtsentscheidung bedeutet deshalb, dass die Straßengütertransporteure auch diese früheren Beträge zurückverlangen können, und zwar rückwirkend für den Zeitraum 1996 bis 2000. Dieses Recht hatten sowohl der französische Wirtschaftsminister als auch die Steuerbehörde in der Vergangenheit bestritten. (jb)
Frankreich: Eine Milliarde Euro für Transporteure
Aufgeschlagene Mehrwertsteuer auf Mautgebühren muss zurückgezahlt werden