Hahn. Die Entscheidung über die geplante Kurzarbeit am Flughafen Hahn steht weiter aus: Der Betriebsrat der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH hat noch keine Antworten auf seine Fragen zur Kurzarbeit bekommen. „Wir warten darauf, dass die Geschäftsführung unsere 19 Fragen beantwortet“, sagte der Betriebsratsvorsitzende Otto Haude am Mittwoch. Erst auf der Grundlage der Antworten könne der Betriebsrat entscheiden, ob er der Kurzarbeit zustimme. Das Gremium hatte dem Flughafen vor gut zwei Wochen den Fragenkatalog überreicht, nachdem dieser Kurzarbeit für rund 100 Mitarbeiter in der Verwaltung angekündigt hatte. Kurzarbeit ist mitbestimmungspflichtig. An den Plänen habe sich nichts geändert, sagte eine Flughafen-Sprecherin am Donnerstag. Es bestehe auch weiter „Handlungsbedarf“. Die Antworten würden dem Betriebsrat „in Kürze“ zugehen. Im Anschluss werde gemeinsam das weitere Vorgehen beraten, hieß es. Ursprünglich hatte es geheißen, die betroffenen Mitarbeiter sollten möglichst ab dem 1. Mai, spätestens ab dem 1. Juni maximal für sechs Monate 20 Prozent weniger arbeiten. Der 1. Mai komme jetzt nicht mehr in Frage, sagte die Sprecherin. Kein Betriebsrat sei „glücklich, wenn Mitarbeiter Verluste hinnehmen müssen“, sagte Haude. Es sei dem Gremium aber auch „bewusst, dass der Betrieb die Erwerbsgrundlage ist, der wir nicht den Boden entziehen wollen“. Aber: „Wir müssen sicher sein, dass der Betrieb in Nöten ist“, sagte der Betriebsratsvorsitzende. Am 4. Mai sei ein Treffen mit Wirtschaftsminister Hendrik Hering (SPD) in Mainz geplant, in der der Betriebsrat und die Gewerkschaft ver.di „alle den Flughafen bewegenden Themen“ ansprechen würden. Der Flughafen hatte die geplante Kurzarbeit mit einem Einbruch vor allem im Frachtverkehr um minus 38 Prozent im ersten Quartal 2009 begründet. Die Zahl der Passagiere am Hahn ging in den ersten drei Monaten dieses Jahres um sieben Prozent zurück. Entlassungen seien nicht geplant. (dpa)
Flughafen Hahn: Entscheidung über Kurzarbeit verzögert sich
Betriebsrat wartet weiter auf Antwort der Geschäftsführung / Führung begründet Kurzarbeit mit Einbruch im Frachtverkehr