München. Bayern muss nach einem Gerichtsurteil einen Aktionsplan zur Verringerung der Feinstaubbelastung in München aufstellen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verlangt in einem heute veröffentlichten Urteil den Anwohnern der viel befahrenen Landshuter Allee Recht. 16 Monate nach In-Kraft-Treten sei es „als nicht rechtsmäßig anzusehen, wenn die zuständige Behörde trotz von Anfang an evidenter Überschreitungsgefahr noch immer keinen Aktionsplan vorlegen kann“, so in der Urteilsbegründung. Die Landshuter Allee an der Münchner Stadtautobahn „Mittlerer Ring“ weist mit die höchste Belastung mit Feinstaub in Deutschland auf. Der Kläger habe nach Ansicht des Gerichts deshalb zum Schutz seiner Gesundheit Anspruch auf einen derartigen Aktionsplan, zumal dieser vom Gesetzgeber als vorrangiges Instrument zur Einhaltung der Grenzwerte angesehen werde. Die vom Freistaat Bayern lediglich in Aussicht gestellten Maßnahmen genügten dem Gericht nicht. Die Klage gegen die Landeshauptstadt München ebenfalls Maßnahmen zur Einhaltung der Feinstaubimmissionswerte zu ergreifen lehnte das Verwaltungsgericht jedoch ab. Im vorangegangenen Eilverfahren hatte das Gericht letztes Jahr den Eilantrag des Klägers auf Aufstellung eines Aktionsplans innerhalb einer Frist von zwei Wochen noch abgelehnt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), welche den Kläger vor Gericht unterstützte, begrüßte die Entscheidung. Auch der Bund Naturschutz wertete das Urteil als großen Erfolg. „Die Gnadenfrist für alle Feinstaub-Ignoranten ist abgelaufen“, so DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Geltendes Recht dürfe niemand ignorieren. Resch forderte Bund und Länder dazu auf, eine wirksame Förderung russfreier Dieselfahrzeuge zu beschließen. (sb)
Feinstaub: Verwaltungsgericht zwingt Bayern zu Maßnahmen
Später Sieg der Anwohner: 16 Monate nach In-Kraft-Treten der EU-Feinstaubrichtlinie muss Bayern in München für saubere Luft sorgen