Berlin. Der Bundesrat hat die geplanten Umweltplaketten für schadstoffarme Fahrzeuge bei Feinstaub-Belastung gebilligt, jedoch Nachbesserungen verlangt. Nach Ansicht der Länderkammer sollten nicht fünf, sondern nur vier Schadstoffgruppen eingeführt werden. Dies diene der Vereinfachung, erklärten die Vertreter der Bundsländer. Die Plaketten, die als Aufkleber an die Windschutzscheibe gebracht werden sollen und über die jeweilige Schadstoffgruppe Auskunft geben, sollten zudem farblich gekennzeichnet werden. Nach der so genannten Kennzeichnungsverordnung können schadstoffarme Autos, Lastwagen und Busse künftig gezielt von innerörtlichen Fahrverboten wegen hoher Feinstaubbelastung ausgenommen werden. „Dieselstinker“ mit hohem Rußausstoß und alte Benziner ohne geregelten Katalysator erhalten keine Plakette und fallen unter das von Ländern und Kommunen festzulegende Fahrverbot. Durch die Plakette für unterschiedliche Schadstoffgruppen müssen die Städte bei erhöhter Feinstaubbelastung keine generellen Fahrverbote verhängen, sondern können Ausnahmen zulassen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisierte die von Bayern und Baden-Württemberg initiierte Änderung der Plakettenregelung. Entgegen dem Vorschlag der Bundesregierung sollen bei der Plakettierung kein Unterschied zwischen Diesel-PKW mit und ohne Rußpartikelfilter gemacht werden. „Wir sind Zeugen einer Reise nach Absurdistan: Zum angeblichen Schutz der Bürgerinnen und Bürger gegen die Gefahren der Feinstaubbelastung beschließt der Bundesrat die Gleichstellung der Dieselstinker mit rußfreien Fahrzeugen", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Die Bundesregierung dürfe bei dieser „Rosstäuschung“ nicht mitmachen, forderte Resch. Um die Ausnahmen von Fahrbeschränkungen vor Ort steuern zu können, hatte die Bundesregierung geplant, vier weiße Plaketten mit schwarzen Schadstoffnummern von 2 bis 5 einzuführen. Der Bundesrat plädiert nun dafür, die Plakette der Schadstoffgruppe zwei rot, die der Gruppe drei gelb und die der Schadstoffgruppe vier grün zu kennzeichnen. Schließlich sollte nach Ansicht des Bundesrates die Verordnung nicht sofort nach Verkündung, sondern erst fünf Monate später in Kraft treten. Die Zulassungsbehörden bedürften eines gewissen Vorlaufs um die Plaketten zu beschaffen und deren Ausgabe vorzubereiten. Auch sollten Beginn und Ende eines Verkehrsverbots zur Verminderung der Feinstaubbelastung in einer Zone durch ein neues Zeichen gekennzeichnet werden. Das in der Verordnung der Bundesregierung vorgesehene Smog-Zeichen sei hierzu ungeeignet, da die durch Feinstaub hervorgerufenen Luftbelastungen bei weitem nicht mit den Belastungen eines Smog-Alarms vergleichbar seien. (dpa/sb)
Feinstaub: Bundesrat weicht Plakettenregelung auf
Kritik von Umweltverbänden: Länderkammer beschließt Änderungen bei Verordnung zur schadstoffbezogenen Kennzeichnung von Fahrzeugen