Brüssel/Luxemburg. Die deutschen Führerscheinregeln verstoßen teilweise gegen EU-Recht und müssen geändert werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschieden. So muss die Bundesrepublik das Mindestalter zum Fahren leichter Lastwagen heraufsetzen. Im Rahmen der Berufsausbildung zum Kraftfahrer dürfen in der Bundesrepublik bisher bereits 17-Jährige ans Steuer von Lastwagen bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht. Die EU- Richtlinie sieht ein Mindestalter von 18 Jahren vor. Der EuGH stellt noch eine Reihe weiterer Verstöße fest. Diese sind nach Angaben der Bundesregierung aber seit der Gesetzesänderung vom 1. Februar 2005 behoben. Die Richter hatten die Rechtslage im Jahr 2002 untersucht. Damals hatte die EU-Kommission ihre Beschwerde über die deutschen Abweichungen formuliert. (dpa)
EuGH-Urteil: Deutschland muss Führerscheinregeln ändern
Das Mindestalter zum Fahren leichter LKW muss heraufgesetzt werden