Brüssel. Das Europäische Parlament (EP) will keine Steuerharmonisierung bei gewerblich genutztem Diesel. Es verwarf auf seiner Straßburger Tagung am 18. November einen entsprechenden Richtlinienentwurf. Damit folgte das EP-Plenum der Empfehlung seiner Berichterstatterin zu diesem Dossier, der finnischen Christdemokratin Piia-Noora Kauppi. Sie befürwortete einen gewissen Steuerwettbewerb zwischen den EU-Staaten und bezweifelte einen umweltpolitischen Anlass für die Maßnahme. Die EU-Kommission gehe davon aus, dass Dieselkraftstoff nicht weniger umweltschädlich sei als Benzin und wolle deshalb den privat verbrauchten Diesel ebenso hoch besteuern lassen wie Benzin. Daraus schlussfolgere die Kommission, dass auch der gewerblich genutzte Diesel einheitlich besteuert werden sollte. Das hätte aber nach Auffassung von Frau Kauppi erhebliche Auswirkungen auf die europäische Automobilindustrie, die in der Dieseltechnologie Wettbewerbsvorteile besitze. EU-Verkehrskommissarin Loyola de Palacio bedauerte das Votum. Vorgeschlagen hatte die EU-Behörde eine Richtlinie für eine Sonderregelung zur Besteuerung von Diesel für gewerbliche Zwecke und zur Annäherung der Verbrauchssteuern auf Benzin und Diesel. Damit würden die Steuerrichtlinien 92/81 und 92/82 geändert. Das letzte und entscheidende Wort in dieser Frage hat allerdings der Rat der EU-Wirtschafts- und Finanzminister. Da es um Steuerrecht geht, muss er seine Entscheidung einstimmig fällen. Harmonisierte Dieselsteuern und ein steuervergünstigter Gewerbediesel waren vom europäischen Fuhrgewerbe mehrfach gefordert worden. (vr/dw)
EU-Parlament gegen harmonisierte Dieselsteuern
EU-Verkehrskommissarin Loyola de Palacio bedauerte das Votum