EU-Ministerverhandlungen zur Lkw-Maut gescheitert

11.03.2004 09:03 Uhr

Die EU-Verkehrsminister konnten sich in Brüssel nicht auf eine neue Lkw-Mautrichtlinie einigen. Ihre Verhandlungen zum Gesetzentwurf der EU-Kommission scheiterten an der Zweckbindung der Mauteinnahmen für den Verkehrssektor.

Dagegen ausgesprochen hatten sich vor allem Deutschland, Großbritannien, Belgien, Frankreich, Dänemark, Schweden und Irland. Sie wollen sich das Recht vorbehalten, die Mautgelder auch für den Staatshaushalt zu verwenden. Dagegen sind Italien, die Niederlande, Spanien, Portugal und Finnland der Auffassung, dass die Wegegebühren ausschließlich in den Verkehrssektor zurückfließen sollten. Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) erklärte vor der Presse, Deutschland hätte die neue Maut-Richtlinie gern gehabt, könne aber auch mit der Eurovignetten-Richtlinie leben. Ihre Prinzipien entsprächen den deutschen Vorhaben. Der irische Ratsvorsitzende Seamus Brennan habe "das Kunstwerk eines Kompromisses auf den Tisch gelegt, in dem sich jeder hätte wiederfinden können", meinte Stolpe. EU-Verkehrskommissarin Loyola de Palacio warnte davor, mit Mautgebühren staatliche Haushalte zu sanieren. Diese Gelder müssten als Steuer eingestuft werden. Dann wäre dies nicht mehr Sache der Verkehrs-, sondern der Wirtschaftsminister. Damit müsste die gesamte Rechtsgrundlage von Verkehrs- auf Steuerrecht umgestellt werden. Das lehne sie ab, sagte die Kommissarin. Außerdem würden ihrer Ansicht nach die EU-Randländer benachteiligt. Um mit ihren Waren ins Zentrum der Union zu gelangen, müssten ihre Transporteure die Autobahnen der großen Transitstaaten benutzen und ihnen ihre Wegegebühren zahlen. Würden sie zweckentfremdet genutzt, wäre dies ungerecht. Die Fuhrleute hätten ein Recht darauf, dass mit ihren Geldern die Verkehrsstrukturen verbessert würden, sagte de Palacio. Zugleich hätten die Nichttransit-Länder wegen ihrer Randlage die Möglichkeit dieser Mauteinnahmen nicht. Deshalb müsse "ein Gleichgewicht zwischen den Ländern im Zentrum der EU und an ihrem Rande gewahrt werden". Alles andere widerspreche den Wettbewerbsregeln des EU-Binnenmarktes.

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