Nürnberg/Würzburg. Wie die Mediengruppe "Main-Post" am Donnerstag mitteilte, darf das Tochterunternehmen Main-PostLogistik GmbH nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg seinen Namen behalten. Eine Verwechslungsgefahr sei nicht gegeben, urteilte das Gericht den Angaben zufolge in der Berufungsverhandlung (AZ: 3 U 2543/05). Die Post hatte ihr Markenschutzrecht verletzt gesehen, war aber bereits in erster Instanz vor dem Landgericht Nürnberg gescheitert.
Deutsche Post unterliegt vor Gericht gegen Würzburger Zeitungsverlag
Die Deutsche Post AG hat in einem Namensstreit mit einem regionalen Würzburger Postdienstleister den Kürzeren gezogen.