Das OVG Saarlouis hatte über zwei Fahrverbote zu entscheiden, die Inhabern einer ausländischen Fahrerlaubnis erteilt worden waren. Beide Antragsteller hatten ihre deutschen Fahrerlaubnisse in der Vergangenheit verloren: Der eine wegen Heroinabhängigkeit, der andere wegen einer Trunkenheitsfahrt. Nach Ablauf der Sperrfrist hatten die Antragsteller im Ausland eine neue Fahrerlaubnis erworben. Sie weigerten sich nun, sich einer erneuten Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) zu unterziehen, so dass die Fahrerlaubnisbehörde beiden mit sofortiger Wirkung das Recht aberkannte, von der ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen. Das OVG stellte dazu jetzt klar, dass die Behörde die aus der EU-Führerscheinrichtlinie folgende Pflicht zur gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen nicht verletzt habe. Weil die deutschen Behörden jedenfalls dann ein Fahrverbot verhängen dürften, wenn nach Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis erneute Bedenken gegen die Fahreignung im Inland bestünden. (aru) OVG Saarlouis Beschluss vom 27. März 2006 AZ: 1 W 12/06 Beschluss vom 30. März 2006
Das Urteil der Woche: Ausländischer Führerschein keine Lösung
Kein Verstoß gegen EU-Vorgaben: Bedenken gegen die Fahreignung rechtfertigt Aberkennung einer EU-Fahrerlaubnis