Antragsunterlagen für die Erteilung von CEMT-Genehmigungen für das Jahr 2002 können ab sofort telefonisch oder per Fax bei den Außenstellen des Bundesamtes für Güterverkehr angefordert werden. Der Antragsschluss ist der 1. Oktober 2001 um 24 Uhr. Die Gebühr beträgt 250 Mark. Bei dem Verfahren zur Wiedererteilung der Genehmigung müssen die Antragsteller mindestens 26 Beförderungen im Bewertungszeitraum (1. September des Vorjahres bis 31. August des laufenden Jahres) nachweisen. Der Be- oder Entladeort muss dabei in einem CEMT-Mitgliedstaat liegen, in dem die Gemeinschaftslizenz nicht gilt. Im Neuverteilungsverfahren ist für Inhaber einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder einer Gemeinschaftslizenz grundsätzlich eine hohe Anzahl von Verkehrsverbindungen zwischen CEMT-Mitgliedstaaten mit jeweils wenigstens acht Beförderungen entscheidend. Die CEMT-Genehmigungen erlauben Beförderungen im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr zwischen den CEMT-Mitgliedstaaten. Die dazugehörenden Ländern sind die Staaten der Europäischen Union, Liechtenstein und Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum) sowie eine Vielzahl der ost- und südosteuropäischen Staaten. Eine begrenzte Anzahl der erteilten Genehmigungen gilt in Österreich, Italien und Griechenland. (vr/mb)
CEMT-Genehmigungen ab sofort bestellbar
Antragsschluss ist der 1. Oktober 2001