Kassel. Zur Aufklärung von Schwerverbrechen befürwortet der Bundesdatenschützer Peter Schaar den eingeschränkten Zugriff auf Daten aus der Autobahnmaut. „Einer Nutzung der Mautdaten zur Strafverfolgung in eng definierten Einzelfällen, beschränkt auf schwere Straftaten, würde ich mich nicht widersetzen“, sagte Schaar in einem Interview der „Hessischen Niedersächsischen Allgemeinen“ (HNA, Kassel). Es müsse dabei aber gewährleistet bleiben, dass nicht sämtliche Mautdaten für alle möglichen Straftaten genutzt werden dürften. Nur dann halte er diesen Schritt datenschutzrechtlich für vertretbar. Schaar sprach sich in jedem Fall für einen Richtervorbehalt aus, ein Richter müsse einen solchen Zugriff genehmigen. Es dürfe auch nicht dazu kommen, dass Daten nur deshalb gespeichert würden, um sie später für eventuelle Strafverfolgungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. „Nach derzeitigem Recht wäre eine derartige Nutzung unzulässig“, sagte Schaar. „Das Mautsystem dient der Mauterhebung und ist kein Fahndungssystem. Dabei muss es auch bleiben.“ Unionspolitiker hatten zuvor den Vorstoß zur Nutzung der LKW-Mautdaten bei der Verfolgung schwerer Straftaten gemacht. Der Vorschlag stößt auch in den Reihen der SPD auf Zustimmung. Bayerns Datenschutzbeauftragter Karl Michael Betzl lehnt dies dagegen ab. Bedauerliche Einzelfälle rechtfertigten keine „Schaffung zusätzlicher Überwachungsinfrastruktur“, sagte Betzl gestern. (dpa/tz)
Bundesdatenschützer will Mautdaten zur Verbrechensbekämpfung nutzen
Forderung: Richter muss Zugriff auf Mautdaten genehmigen - Nutzung der Daten nur in eng definierten Einzelfällen