Berlin. Der Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste (BIEK) lehnt die von der Fraport AG beabsichtigte Einschränkung des Nachtflugverkehrs am Frankfurter Flughafen nach Durchführung der geplanten Ausbaumaßnahmen ab. Gegen den Antrag von Fraport auf Planfeststellung eines Nachtflugverbots hat der BIEK nach eigener Angabe Einwendungen beim zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt erhoben. Das beantragte Nachtflugverbot sei mit Funktion und Bedeutung des internationalen Verkehrsflughafens Frankfurt/Main unvereinbar und daher rechtswidrig, so der Verband. Die Unternehmen KEP-Branche seien auf den nächtlichen Flugverkehr angewiesen, um die Anforderungen ihrer Kunden nach schneller Anbindung an die Weltmärkte erfüllen zu können. Laut BIEK hänge die Konkurrenzfähigkeit des Exportweltmeisters Deutschland im globalen Wettbewerb hängt unmittelbar auch von der Leistungsfähigkeit der Transportsysteme ab. Ein qualitativ hochwertiges Verkehrssystem, inklusive Nachtflugmöglichkeiten, werde zum bedeutenden Standortfaktor. (tbu)
BIEK gegen Nachtflugverbot am Flughafen Frankfurt/Main
Der Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste hält das beantragte Nachtflugverbot für rechtswidrig.