BGL zweifelt an der Rechtmäßigkeit bestehender Vignettenregelungen in osteuropäischen Nachbarstaaten

23.03.2004 17:33 Uhr

Verband vermutet bei bestehenden zeitabhängigen Gebührensystemen Verstöße gegen geltendes EU-Recht

Frankfurt/Main. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) hat die EU-Kommission aufgefordert, die Vereinbarkeit bestehender Vignettenregelungen in den Beitrittsstaaten mit EU-Recht zu überprüfen. Dies gab der BGL am Dienstag in einer Pressemitteilung bekannt. Eine Überprüfung der aktuellen Vignettenregelungen in den Nachbarstaaten durch den Verband habe ergeben, dass nicht alle Gebührensysteme durch EU-Recht abgedeckt sind. So bestehe in Ungarn für gebietsfremde Unternehmen, die nur gelegentlich ungarische Straßen benutzen, keine Möglichkeit, diese Gebühr auch tageweise zu entrichten. Die kleinste Gebühreneinheit betrage 10 Tage. Unverhältnismäßig hoch im Vergleich zur Wochengebühr sei darüber hinaus die Tagesgebühr in Polen. Der BGL vermutet in diesen Fällen eine Benachteiligung von gebietsfremden Unternehmen und grenzüberschreitenden Verkehren, die mit geltendem EU-Recht nicht vereinbar wäre. (vr/diwi)

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