Karlsruhe. Dem Karlsruher Gericht zufolge wird mit dem Wort lediglich die angebotene Dienstleistung beschrieben. Deshalb hätten Konkurrenten des früheren Monopolisten nach der Marktöffnung ein „besonderes Interesse“ daran, ihr Angebot entsprechend zu charakterisieren. Nach den Worten des Wettbewerbssenats dürfen Wettbewerber aber nicht uneingeschränkt auf den – bisher noch als Marke eingetragenen – Begriff zugreifen. Voraussetzung ist, dass sie ihren Firmennamen durch Zusätze von der Deutschen Post abgrenzen und sich nicht – etwa durch die Verwendung eines Posthorns oder der Farbe Gelb – an den Ruf des großen Wettbewerbers anlehnen. (Az: I ZR 108/05 und 169/05 vom 5. Juni 2008) Damit gab das Karlsruher Gericht am Donnerstag zwei Konkurrenten der Deutschen Post Recht, die unter den Namen „City Post KG“ und „Die Neue Post“ auf dem Zustellmarkt agieren. Die Neue Post – ein regional begrenzter Postdienst – hatte ursprünglich auf seiner Internetseite sowohl die Farbe Gelb als auch ein stilisiertes Posthorn benutzt. Dies war ihr aber bereits vom Oberlandesgericht Naumburg rechtskräftig verboten worden. Der BGH stützte sich bei seiner Entscheidung auf eine Vorschrift, nach der der Inhaber einer Marke deren Benutzung in ähnlichen Wortkombinationen nicht untersagten kann, wenn der Begriff die angebotene Ware oder Dienstleistung beschreibt. Ob eine Verwechslungsgefahr besteht, konnte der BGH deshalb offen lassen. Im Streit um den Begriff Post ist damit aber noch nicht das letzte Wort gesprochen. Der BGH verhandelt am 23. Oktober über die Frage, ob die Marke Post gelöscht werden muss, weil es sich dabei um eine reine Beschreibung handelt. Die Deutsche Post argumentiert, die Marke habe sich als Herkunftshinweis durchgesetzt. Posthorn: Vom Warnsignal zum Markenzeichen Aus einem Warnsignal von Nachtwächtern und Boten ist im Laufe der Jahrhunderte ein Symbol der Post schlechthin geworden. Heute dient das Posthorn nicht nur der Deutschen Post als Markenzeichen, sondern prangt als Logo auch auf Briefkästen etwa in Österreich, Italien, Dänemark, Polen oder Estland. Die Deutsche Post verwendet ein etwas anderes Posthorn als die frühere Deutsche Bundespost. Im alten Logo waren unter einem Horn zwei seitwärts gerichtete Pfeile zu sehen. Sie standen für den Telekommunikationsbereich, der heute beim Bundespost-Nachfolgeunternehmen Deutsche Telekom angesiedelt ist. Anfangs wurden Tierhörner zur Signalgebung benutzt. Als die Postbeförderung im 16. Jahrhundert organisiert wurde, hatten die Fahrer der Postkutschen bereits Metallhörner. Damit kündigten die Postillone ihre Ankunft und Abfahrt an. Wenn sie einige Male „ins Horn stießen“, öffneten sich Stadttore und Schlagbäume. Die Entwicklung des Postwesens ist eng mit dem Adelshaus Thurn und Taxis verbunden. Dessen Kurierdienste verschafften sich mit dem Postsignal wie mit einer Hupe Vorfahrt vor anderen Verkehrsteilnehmern. So konnten sie bereits um das Jahr 1500 die Strecke Innsbruck–Brüssel in nur fünfeinhalb Tagen bewältigen.
BGH: „Post“ ist mehr als die Deutsche Post – Geschichte des Posthorns
Die Deutsche Post hat nicht das alleinige Monopol auf den Begriff „Post“. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Donnerstag dürfen Brief-, Paket- oder Kurierdienste ebenfalls mit der Bezeichnung „Post“ werben.