Angleichung der US-Gefahrgutvorschriften für Druckgasbehälter

29.06.2006 00:00 Uhr

Durch eine Anpassung der US-Gefahrgutvorschriften an internationale Standards wird der internationale Handel mit Druckgasen erleichtert.

Mit der kürzlich veröffentlichten Final Rule HM-220E "Requirements for UN Cylinders" (s. Federal Register vom 12.06.06, Vol. 71, No. 112, Seiten 33858-33896) wurden in den US-Gefahrgutvorschriften Anforderungen für UN-Druckgasbehälter (UN Cylinder) etabliert. Enthalten sind u. a. die Übernahme von ISO Normen für die Bauweise und Herstellung, die Prüfung, die Wartung und die wiederholte Behälterqualifizierung sowie die metrischen Maße für die Verwendung von UN-Druckgasbehältern und Mehrelementegasbehälter (MEGC) basierend auf den in den UN Modellvorschriften enthaltenen Standards. Die Anpassung der US-Gefahrgutvorschriften an die internationalen Standards fördert die Flexibilität, ermöglicht die Anwendung fortschrittlicher Technologien für die Herstellung von Druckbehältern, bietet eine breitere Auswahl an Druckbehältern, verringert die Notwendigkeit von Ausnahmegenehmigungen und erleichtert den internationalen Handel mit Druckgasen ohne das derzeitige Sicherheitsniveau preiszugeben und ohne den Rechtsunterworfenen unangemessene Lasten aufzubürden. Bereits in 1998 hatte die RSPA (Vorläuferadministration der PHMSA) versucht, die Druckbehältervorschriften der USA auf metrische Maße umzustellen, um die internationale Kompatibilität und Reziprozität zu verbessern. Aufgrund zahlreicher Proteste betroffener US-Unternehmen und Verbände wurde dieses Vorhaben damals jedoch ersatzlos aufgegeben. Der Unterschied zwischen der aktuellen Final Rule und dem Vorhaben aus 1998 ist, dass durch die aktuelle Final Rule die bestehenden US-spezifischen Vorschriften für DOT Specification Cylinders bestehen bleiben und ein Verlader nun die Option hat, entweder weiterhin DOT Specification oder UN Cylinders zu verwenden. Für Verlader von Druckgasen in die USA ist und bleibt jedoch zu beachten, dass – auch wenn UN-Druckgasbehälter verwendet werden – diese mit dem Herstellerland "USA" markiert werden müssen, d. h. auch diese dürfen nur verwendet werden, wenn sie in den USA hergestellt und geprüft wurden. Die Final Rule, die seit ihrem Inkrafttreten bereits auf freiwilliger Basis angewendet werden darf, tritt am 11.09.06 verbindlich in Kraft. Die Final Rule kann unter folgendem Link aus dem Internet heruntergeladen werden: http://a257.g.akamaitech.net/7/257/2422/01jan20061800/edocket.access.gpo.gov/2006/pdf/06-5182.pdf Roland Neureiter

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