Aktuelles Urteil: Urlaub trotz Firmenpleite

23.11.2006 08:48 Uhr

Durch eine Firmenpleite verfallen bestehende Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern nicht.

Erfurt. Insolvenzverwalter müssen Arbeitnehmern beantragten Urlaub genehmigen und das Urlaubsentgelt aus der Insolvenzmasse zahlen, entschied das Bundesarbeitsgericht kürzlich in Erfurt (9 AZR 97/06). Werde das Arbeitsverhältnis beendet, sei Resturlaub ebenfalls aus den vorhandenen Vermögenswerten des Unternehmens (Masseverbindlichkeiten) abzugelten.

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