Erfurt. Insolvenzverwalter müssen Arbeitnehmern beantragten Urlaub genehmigen und das Urlaubsentgelt aus der Insolvenzmasse zahlen, entschied das Bundesarbeitsgericht kürzlich in Erfurt (9 AZR 97/06). Werde das Arbeitsverhältnis beendet, sei Resturlaub ebenfalls aus den vorhandenen Vermögenswerten des Unternehmens (Masseverbindlichkeiten) abzugelten.
Aktuelles Urteil: Urlaub trotz Firmenpleite
Durch eine Firmenpleite verfallen bestehende Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern nicht.