Führerschein mit 17: Ab 1. Januar können schon 17-Jährige eine Fahrerlaubnis machen und in Begleitung eines erfahrenen Autofahrers am Steuer sitzen. Dies war zuvor in einer fünfjährigen Modellphase erprobt worden. Laut einer Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen verringerte sich bei den Teilnehmern des Versuchs im ersten Jahr des selbstständigen Fahrens das Unfallrisiko um 22 Prozent; die Zahl der Verkehrsverstöße lag um ein Fünftel unter den Werten junger Fahrer mit herkömmlicher Ausbildung.
Winterreifenpflicht: Schon seit 4. Dezember ist die neugeregelte Winterreifenpflicht in Kraft. Demnach darf ein Fahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Reifen gefahren werden, die EU-Vorgaben erfüllen. Laufflächenprofil und Struktur von M+S-Reifen müssen so konzipiert sein, dass sie vor allem auf Matsch sowie frischem oder schmelzendem Schnee besser fahren als normale Reifen. Winterreifen sollen 2011 EU-weit definiert werden.
Biosprit: Ab Januar soll es einen neuen Kraftstoff mit zehn Prozent Ethanol-Beimischung an Tankstellen geben. 90 Prozent aller Fahrzeuge können den Biosprit E10 tanken. Er soll einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Für alte Autos, deren Motoren den Biosprit nicht vertragen, muss weiterhin auch Treibstoff mit einem Ethanol-Anteil von fünf Prozent angeboten werden. Fahrer älterer Autos sollten sich vor dem ersten Tanken beim Hersteller erkundigen, ob ihr Wagen E10 verträgt.
Tagfahrleuchten: Tagfahrleuchten: Neue Auto- und Transporter-Modelle, die nach dem 7. Februar 2011 ihre Zulassung erhalten, müssen mit Tagfahrleuchten ausgerüstet sein. Das Tagfahrlicht schaltet sich automatisch ein, wenn der Motor angelassen wird. Dies soll die Sicherheit erhöhen, da Autos so besser gesehen werden. Schaltet der Fahrer das Abblendlicht ein, stellt sich das Tagfahrlicht automatisch aus. Ältere Autos müssen nicht nachgerüstet werden.
Parkausweise für Behinderte: Ab 1. Januar 2011 gelten nur noch Parkausweise für behinderte Menschen, die nach europäischem Muster ausgestellt sind. Alle anderen, alten Ausweise sind dann nicht mehr gültig. Das betrifft Ausweise, die vor 2001 ausgestellt wurden. Einen EU-Parkausweis können sich Behinderte bei der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragen. (dpa/ak)