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Spediteure und Verlader wollen ADSp

17.12.2015 11:00 Uhr
Spediteure und Verlader wollen ADSp
Antworten von Logistikdienstleistern und Verladern auf die Frage: Auf Basis welcher AGB wollen Sie künftig bevorzugt Fracht-, Speditions- und Lagereigeschäfte durchführen? (Mehrfachantworten waren möglich)
© Foto: VerkehrsRundschau

Spediteure und auch Verlader wollen mehrheitlich bevorzugt die ADSp als allgemeine Geschäftsbedingungen nutzen. Die Verbände sollen sich aber auf gemeinsame AGB einigen, so die Ergebnisse einer aktuellen Marktbefragung zur Zukunft von ADSp und DTLB.

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München. Verlader und Spediteure wollen auch in Zukunft bevorzugt die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) anwenden. So das Ergebnis der aktuellen „Frage des Quartals“. Im Auftrag der VerkehrsRundschau und der Unternehmensberatung BearingPoint befragt das Marktforschungsinstitut Kleffmann alle drei Monate Fach- und Führungskräfte in Industrie, Handel und Logistikdienstleistung zu aktuellen Themen.

Gefragt zur Zukunft der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Transport und Logistik gaben 60 Prozent der Logistikdienstleister und 57 Prozent der Verlader an, auch künftig bevorzugt die ADSp als Geschäftsbedingungen oder als Basis für Individualverträge einsetzen zu wollen. Mit 28 beziehungsweise 22 Prozent weiß aber etwa auch ein Viertel der Befragten noch nicht genau, welche AGB künftig den Vorzug bekommen. Die DTLB der Verladerverbände und VBGL des Speditionsverbandes BGL spielen mit jeweils unter zehn Prozent der Nennungen derzeit keine Rolle bei den Befragten.

Verbände sollen wieder verhandeln

Mit jeweils 71 Prozent Zustimmung fordern sowohl Verlader als auch Spediteure mit großer Mehrheit, dass sich die verantwortlichen Verbände wieder an einen Tisch setzen und einen Kompromiss für gemeinsame Geschäftsbedingungen finden sollen.

Alle Ergebnisse der Befragung

An der Befragung im November und Dezember 2015 haben Fach- und Führungskräfte von 97 Logistikdienstleistern und 72 Verladern teilgenommen. Alle Ergebnisse der Umfrage finden Sie in der VerkehrsRundschau 51-52/2015 vom 18. Dezember 2015 (Seite 36) oder im Themen-Dossier „Transport- und Speditionsrecht“.  (ak)

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