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Neue Richtlinie über Weiterbildungsförderung in Kraft getreten

27.07.2015 11:34 Uhr
Neue Richtlinie über Weiterbildungsförderung in Kraft getreten
Ab sofort fördert das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) nur noch Weiterbildungen, die wirklich freiwillig sind
© Foto: Fotolia/Gina Sanders

Nach zehnmonatiger Verspätung stehen die Regeln für das Zuschussprogramm des Bundesamtes für Güterverkehr fest - viele Maßnahmen sind gestrichen worden.

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Berlin. Das Bundesverkehrsministerium hat am 23. Juli die Richtlinie über die Förderung von Weiterbildungen in Güterkraftverkehrsunternehmen im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Rechtsgrundlage für das entsprechende Programm des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) ist damit mit zehnmonatiger Verspätung in Kraft getreten. Grund für die Verspätung war eine Meinungsverschiedenheit zwischen Berlin und Brüssel bezüglich der Umsetzung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der Europäischen Union in deutsches Recht. Wie erwartet, bezuschusst BAG ab sofort gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen nicht mehr, weil dies gegen das Europa-Recht verstoßen würde.

Maßnahmen gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (beschleunigte Grundqualifikation und Weiterbildungsmodule), Befähigungsnachweise für die Beförderung von Gütern (Führerschein C/CE, Ausbildung Flurförderfahrzeuge) Gefahrgutschulungen sowie Lehrgänge zur Abfallbeförderung sind nicht mehr im Katalog der förderfähigen Maßnahmen enthalten. Insgesamt sind laut der neuen Richtlinie über zehn Maßnahmen gestrichen worden, die das BAG in der vergangenen Förderperiode noch bezuschusst hatte. Hinzugefügt hat das Verkehrsministerium dafür unter anderem Erste-Hilfe-Kurse und Deutsch-Kurse für nicht Deutsch-Muttersprachler.

Anträge auf staatliche Zuschüsse für die in der Richtlinie genannten Weiterbildungen können Güterkraftverkehrsunternehmen zwischen dem 3. August und 30. November 2015 stellen. Danach entscheidet die Bewilligungsbehörde. Neu ist in diesem Zusammenhang die Umstellung auf ein sogenanntes Fördertopfverfahren: Antragsteller müssen spätestens vier Wochen nach der Durchführung der Maßnahme einen Verwendungsnachweis vorlegen. Ansonsten verfällt die Antragsbewilligung. Den Verwendungsnachweis kann man elektronisch, postalisch oder per Fax an das BAG in Köln übermitteln.

Förderhöchstbetrag steigt auf 1500 Euro je schwerem Lkw
Als zuwendungsfähige Kosten erkennt das BAG jetzt je Lkw über zwölf Tonnen bis zu 1500 Euro (bisher: 600 Euro) an. Die Förderhöhe beträgt bei kleinen und mittleren Unternehmen 60 Prozent und bei anderen Antragstellern 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Der Zuwendungshöchstbetrag je Unternehmen ermittelt sich aus dem Fördersatz in Höhe von bis zu 900 Euro bei kleinen und mittleren Unternehmen beziehungsweise 750 Euro bei anderen Antragstellern multipliziert mit der Anzahl der zum 15. September 2014 auf das zuwendungsberechtigte Unternehmen als Eigentümer oder Halter zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge.

Bei internen Maßnahmen fördert das BAG die Personalkosten der Ausbilder pauschal mit 35 Euro je Unterrichtsstunde. Als Personalkosten für Weiterbildungsteilnehmer und allgemeine indirekte Kosten (Verwaltungskosten, Miete, Gemeinkosten), die für die Stunden anfallen, in denen die Weiterbildungsteilnehmer an der Maßnahme teilnehmen, erkennt die Behörde pauschal pro Unterrichtsstunde und Teilnehmer 12 Euro als zuwendungsfähige Kosten an. Die Förderung von sonstigen Kosten (Reisekosten sowie die Abschreibung von Werkzeugen und Ausrüstungsgegenständen) erfolgt pauschal mit 30 Euro pro Schulungstag und Teilnehmer.

Veranstaltungstipp

Passend zum Thema Weiterbildungsförderung veranstaltet das Wochenmagazin VerkehrsRundschau vom 7. bis 8. Oktober in Kassel das Symposium „Berufskraftfahrer: Aus- und Weiterbildung 2015“. Das Symposium nimmt sich aktueller Themen an und informiert über Neuerungen und Veränderungen. Gleichzeitig können Erfahrungen ausgetauscht und Lösungsansätze diskutiert werden. Ein Themenschwerpunkt sind die Neuerungen zu den Fördermitteln. Weitere Inhalte sind unter anderem Auswirkungen der Fahrassistenzsysteme auf den Fahrerberuf, Änderungen im Berufskraftfahrer-Recht, Prüfungen in der beschleunigten Grundqualifikation, Auswirkungen der EN-Norm für die Ladungssicherung und die Kontrollpraxis bei Lenk- und Ruhezeiten.

Weitere Informationen im Internet durch Anklicken dieses Links oder über www.verkehrsrundschau.de/events  (ag/sv)

Die Details der BAG-Weiterbilungs-Förderung können Sie der Richtlinie entnehmen, die Sie unterhalb der Nachricht als PDF-Datei kostenlos herunterladen können.

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