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Digitacho: Von der Pflicht zur Kür

16.09.2010 16:34 Uhr

Aktuelle Modelle der digitalen Fahrtenschreiber versprechen schnelles Herunterladen und Fernauslesen (Remote-Download) der Daten. Gerade letzteres verringert den Organisationsaufwand von Fuhrparkbetreibern.

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Bestückt mit zig Schlüsseln schreitet der Disponent ans Werk. Er besteigt den ersten LKW für Teil Eins des Geduldaktes: Zündung an, Unternehmerkarte in den digitalen Tachografen gesteckt, Downloadkey eingeführt, kann der Datentransfer endlich starten. Das Auslesen aus dem Massenspeicher dauert – gefühlt eine Ewigkeit. Gerade beim Blick auf die fast komplett aufgereihte und abzuarbeitende Flotte. Und im Büro geht es dann noch weiter: Nachdem Überspielen der Fahrzeugdaten auf den PC, steht das Auswerten, Sichern und Archivieren mit einer speziellen Software an. Festinstallierte Lösungen und webbasierte Dienste bietet der Markt hierfür reichlich.

Das Gesetz (EG-Verordnung Nr. 561/2006 und andere) verpflichtet Fuhrparkbetreiber dazu, die Daten regelmäßig auszulesen und zu archivieren. Bei den Fahrerkarten hat das alle 28 Tage zu erfolgen, der Massenspeicher gehört alle drei Monate zum Datentransfer angezapft. Für diese archivierten Daten besteht die Pflicht, sie ein Jahr lang aufzubewahren und zusätzlich von ihnen Sicherheitskopien zu machen. Die Fahrerpersonalverordnung schreibt das Löschen der Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vor.

Naheliegende Fernoption

Der Pflicht lässt sich durch die eingangs beschriebene portablen Lösungen oder durch Ausleseterminals für die Fahrerkarten nachkommen. Die Alternative, die den Organisationsaufwand für Fuhrparkbetreiber erheblich mindert: Der „Remote-Download“, der das vollautomatische Fernauslesen der Fahrerkarte und des Massenspeichers ermöglicht. Im Digitacho, der über CAN mit anderen Fahrzeugsystemen verbunden ist, braucht hierfür keine Fahrerkarte stecken. Es sei denn, der LKW steht nicht, sondern fährt. Der Disponent im Büro muss nur die Unternehmerkarte ins Kartenlesegerät schieben – und der Vorgang startet. Löst das Herunterladen während der Lasterfahrt aus, greift der Fuhrparkverantwortliche die Daten des Vortages ab, die der Massenspeicher bis Mitternacht aufgezeichnet hat.

Technisch funktioniert der Remote-Download über zwei Möglichkeiten. Die lokale Variante fußt auf Wireless-LAN. Ausgelesen übers lokale Netzwerk landen die Daten auf dem hauseigenen Server. Die Reichweite beträgt je nach Stärke des Netzwerkes bis zu 300 Meter (Short Range). Bei der weitreichenden, weil unbegrenzten, Form (Wide Range) erfolgt der Datentransfer via Mobilfunk (GPRS) auf einen Server des Tachografenherstellers oder Softwareanbieters. Das Übertragen macht eine SIM-Karte im Digitacho notwendig. Auf dem Server lässt sich über einen geschützte Internetzugang jederzeit auf die Daten zugreifen.

Aufpolierte Dominatoren

Den deutschen Hardwaremarkt beherrschen der VDO DTCO 1381 von Continental und der Stoneridge SE5000. Diese aktuellen digitalen Tachografen-Modelle zeichnen sich gegenüber den Vorgängern durch verbesserte Bedienung und schnelleren Daten-Download aus. Das VDO-Gerät bringt in neuen Balken- und Kurvendiagrammen die Geschwindigkeitsprofile der letzten 24 Stunden sowie Lenk- und Ruhezeiten der letzten sieben Tage aufs Display. Das SE5000 bietet als Standardoption nun den Remote-Download an, den das VDO-Gerät natürlich auch beherrscht.

Bereits jetzt liefert der digitale Tachograf Daten, die Telematiksysteme fürs digitale Flottenmanagement verarbeiten können. Signierte und damit archivierbare Daten lassen sich gegenwärtig nur mit Remote-Download abgreifen. Wer diese Küroption, die der Digitacho bietet, ziehen will, sollte aufpassen, raten Experten: Sowohl das Gerät als auch die Telematik müssen minutengenau die Daten aufzeichnen. Bei sekundengenauen Telematikdaten drohen in der Disposition bußgeldrelevante Differenzen. Denn der Fahrer weist laut Tacho eine andere Lenkzeit auf.

Analog nicht mehr en vogue

Den Weg ins Digitale ebnete die EG-Verordnung Nr. 561/2006. Diese schreibt seit Mai 2006 für alle neuzugelassenen LKW über 3,5 Tonnen und Fahrzeuge, die mehr als neun Personen – einschließlich des Fahrers – befördern, den Einbau des digitalen Tachografens vor. Die gute alte analoge Diagrammscheibe bleibt nur erlaubt, erfolgte die Fahrzeug-Erstzulassung vor dem Stichtag 1. Mai 2006. (kak)

Hier finden sie weitere Infos und Details zum digitalen Tachografen

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