Digitaler Tachograph
Analog war gestern, digitale Technik ist heute. Das gilt auch für die Kontrolle von Lenk- und Ruhezeiten im europäischen Straßenverkehr. Seit Mai 2006 müssen in Deutschland neu zugelassene Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht und alle Omnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet werden.
Da das digitale Kontrollgerät nur in neu angemeldeten Fahrzeugen zum vorgeschriebenen Muss wird und keine Nachrüstpflicht für ältere Fahrzeuge besteht, wird sich die Einführung über Jahre erstrecken. Die Thematik bleibt folglich für alle Beteiligten – Unternehmer, Fahrer, Werkstätten, Behörden, Hersteller – auf der Agenda. Die Infoline "Digitaler Tachograph" hat es sich zur Aufgabe gemacht, alle Benutzergruppen über diese Zeit fachlich zu begleiten und konkrete Handlungsempfehlungen zu geben.
Transportunternehmen und Speditionen müssen sich mit der Umstellung auseinandersetzen. Unser Informationsportal gibt aus diesem Grund Antworten auf wichtigen Fragen: Welche Pflichten und Befugnisse haben Flottenmanager, Fahrer, Service-Betriebe und Kontrollbehörden? Von der Diagrammscheibe bis zum Ausdruck: Wer kann was, wie und für welchen Zeitraum auswerten? Welche technischen und rechtlichen Grundlagen gilt es zu beachten? Unsere Infoline hält Antworten auf alle Fragen bereit.
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Tachographenkarten
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Die EU will mit dem digitalen Tachographen die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals effektiver kontrollieren. Dadurch soll der Verkehr sicherer werden.
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Tachographenkarten
Der digitale Tachograph soll allen Anwendern Vorteile bringen. Für seine Nutzung und Bedienung sind spezielle Chipkarten erforderlich. » mehr ...






