03.01.2012 | Transport + Logistik

Zugunglück von Hordorf kommt vor Gericht

Magdeburg/Leipzig. Ein Jahr nach dem schweren Zugunglück von Hordorf mit zehn Toten beschäftigt sich das Landgericht Magdeburg mit den Hintergründen. Die Staatsanwaltschaft hat gegen den 40 Jahre alten Lokführer Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben, bestätigte ein Sprecher des Magdeburger Landgerichts heute mehrere Medienberichte. Ermittlungen zufolge hatte der Mann mehrere Signale übersehen und damit das Unglück verursacht, bei dem zwei Züge frontal zusammenstießen.

Die Deutsche Bahn arbeitet unterdessen mit Hochdruck an der Nachrüstung ihrer Strecken mit automatischen Bremssystemen. Damit hätte sich der Unfall auf der eingleisigen Strecke womöglich verhindern lassen. Derzeit sind von den bundesweit rund 33.700 Kilometern Trasse rund 30.000 Kilometer mit dem System abgesichert, sagte ein Sprecher des Staatskonzerns. Für 3000 Kilometer sei eine Aufrüstung für insgesamt rund 60 Millionen Euro geplant, bei dem Rest handele es sich um abgelegene Strecken, die zum Beispiel ohnehin nur von einem Zug befahren würden. Die Strecke bei Hordorf ist seit dem Sommer mit dem automatischen Bremssystem ausgestattet. Es stoppt den Zug auch dann, wenn ein Lokführer die Haltesignale missachtet.

Bei dem Frontalzusammenstoß in der Magdeburger Börde waren im Januar 2011 zehn Menschen ums Leben gekommen. 23 Menschen, darunter der nun angeklagte Lokführer auf einem mit Kalk beladenen Güterzug, wurden verletzt. Der Führer des Harz-Elbe-Expresses (Hex) und auch eine Zugbegleiterin gehörten zu den Todesopfern.

Die Magdeburger Staatsanwaltschaft wirft dem Lokführer unter anderem zehnfache fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung in 22 Fällen vor. Zunächst muss das Gericht jetzt über die Zulassung der Anklageschrift entscheiden. Mehrere Nebenkläger haben sich bereits gemeldet. (dpa) 

 
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