Betrug die Wochenruhezeit z.B. 35 Stunden, dann sind 10 Stunden nachzuholen.
Der Ausgleich darf an eine Tages- oder Wochenruhezeit „angehängt“ werden. Somit ist auch eine längeren Pause unter der Woche als Ausgleich zulässig. Der Fahrer hat maximal bis zur dritten der Verkürzung folgenden Woche Zeit, die versäumte Pause nachzuholen.
rico romey