09.11.2011 | Transport + Logistik

Volkswagen ist Mehrheitsaktionär von MAN

Wolfsburg. Die Mehrheitsübernahme von MAN durch Volkswagen ist abgeschlossen. Das teilte Volkswagen am Mittwoch in Wolfsburg mit. Die letzte verbliebene Bedingung für den Vollzug des öffentlichen Pflichtangebots von Volkswagen an die Aktionäre von MAN ist mit der Freigabe der Transaktion durch die chinesische Wettbewerbsbehörde am 3. November 2011 erfüllt worden. Zuvor hatten bereits neben der EU-Kommission zahlreiche weitere Behörden die Transaktion genehmigt.

Jetzt wurden laut Volkswagen alle Aktien auf die neue Mehrheitseigentümerin übertragen, die Volkswagen von den Aktionären von MAN im Zuge des Angebots vom 31. Mai 2011 angedient worden waren. Volkswagen hält nun insgesamt 55,90 Prozent der Stimmrechte und 53,71 Prozent des Grundkapitals an MAN. Damit ist der Weg frei für eine enge Zusammenarbeit zwischen MAN, Volkswagen und Scania.

Eine vertiefte Kooperation von MAN, Volkswagen und Scania soll laut VW den Wachstumskurs des Münchner Fahrzeug- und Maschinenbauspezialisten fördern und seine Position als Transport-Related Engineering-Konzern ausbauen. Gemeinsam schaffen die Unternehmen einen der weltweit führenden Anbieter von Nutzfahrzeugen, so Volkswagen.

Georg Pachta-Reyhofen, Vorstandssprecher von MAN, erklärte zum Abschluss des Pflichtangebots: "Der Erfolg von MAN, Volkswagen und Scania basiert auf identischen Werten. Deshalb teilen wir die Überzeugung der industriellen Logik einer engen Zusammenarbeit und gehen offen und engagiert in die neue Partnerschaft."

Die beteiligten Unternehmen gehen davon aus, dass Synergien in Höhe von mindestens 200 Millionen Euro pro Jahr erzielbar sind, ein Großteil davon im Bereich Beschaffung. Langfristig liegen weitere substanzielle Potenziale in einer intensiven Zusammenarbeit in der Produktion sowie in Forschung und Entwicklung, so Volkswagen.

Im Zuge des Zusammenschlusses von VW und MAN ist laut VW kein Personalabbau geplant. Der Sitz von MAN bleibt in München, alle Standorte des Unternehmens sollen unverändert erhalten und die Eigenständigkeit der Marken gewahrt bleiben. (jko)

 
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