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Volksbank erwägt in Datenaffäre Anzeige gegen Bahn

14.04.2009 16:49 Uhr
Volksbank erwägt in Datenaffäre Anzeige gegen Bahn
Wegen Korruptionsverdachts sollen bei der Deutschen Bahn auch Bankkonten von Mitarbeitern ausgespäht worden sein
© Foto: ddp

Vorstand der Bank prüft rechtliche Schritte wegen angeblicher Ausspähung von Kundenkonten

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Frankfurt/Main/Berlin. Eine Bank erwägt in der Datenaffäre rechtliche Schritte gegen die Deutsche Bahn. Hintergrund ist die angebliche Ausspähung von Konten eines Kunden bei der Frankfurter Volksbank und der Sparda-Bank Hessen in den Jahren 1999 bis 2002. Darüber hatte die „Süddeutsche Zeitung“ am vergangenen Donnerstag unter Berufung auf einen Bericht des Berliner Datenschutzbeauftragten Alexander Dix berichtet. Das Volksbank-Vorstandsmitglied Eva Wunsch-Weber sagte am Dienstag in Frankfurt: „Wir haben unsere Rechtsabteilung gebeten zu prüfen, inwiefern wir die Staatsanwaltschaft einschalten müssen.“ Es gebe „keine Sicherheitslücken im System der Bank und auch keine Hinweise darauf“. Dies habe Dix in einem Gespräch mit dem Management des Frankfurter Instituts am vergangenen Donnerstag auch so gesagt. Im Laufe dieser Woche wolle die Bank entscheiden, ob sie Strafanzeige stellt. Die Sparda-Bank Hessen teilte mit, erst am Donnerstag von den Vorfällen erfahren zu haben. Man habe sich „sofort mit den Zuständigen der Deutschen Bahn in Verbindung gesetzt und um Aufklärung der vorgebrachten Anschuldigungen gebeten“. Sobald dem Vorstand der Bank weitere Informationen vorliegen, werde über das weitere Vorgehen entschieden. Der Fall wurde bereits im Zwischenbericht der Bahn zur Datenaffäre vom 10. Februar 2009 erwähnt. Demnach ermittelte die Kölner Detektei Argen in einem Verdachtsfall von Korruption für die Bahn die Kontobewegungsdaten von Bahnmitarbeitern und einer externen Firma. Der Verdacht bestätigte sich nicht. Nach dem Zeitungsbericht sollen aus Kontodaten eines Bahn-Geschäftspartners auch Unterhaltszahlungen für Kinder und Arztrechnungen erfasst worden sein. Die Bahn hat die Vorwürfe bereits in der vergangenen Woche zurückgewiesen und auf die Vorlage des endgültigen Berichts der Sonderermittler am 13. Mai verwiesen. Die Berliner Datenschutzbehörde lehnte am Dienstag erneut einen inhaltlichen Kommentar ab. Der Bahn sei Gelegenheit gegeben worden, zu Dix' vorläufigem Abschlussbericht bis 21. April Stellung zu nehmen. Erst danach werde der endgültige Bericht fertiggestellt. (dpa)

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