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Verkehrsgerichtstag: Angehörige von Verkehrstoten sollen Schmerzensgeld bekommen

27.01.2012 16:11 Uhr
Verkehrsgerichtstag: Angehörige von Verkehrstoten sollen Schmerzensgeld bekommen
Forderung Verkehrsgerichtstag: Ehe- und Lebenspartner sowie Eltern und Kinder von Todesopfern sollen Anspruchauf finanzielle Entschädigung bekommen
© Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/ dapd

Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages an den Gesetzgeber: Keine Helmpflicht bei Elektrofahrrädern, Schmerzensgeld für Angehörige von Unfallopfern

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Goslar. In Deutschland sollen künftig nicht nur überlebende Opfer von Verkehrsunfällen Schmerzensgeld erhalten, sondern auch Angehörige von Verkehrstoten. Diese Forderung an den Gesetzgeber beschloss am Freitag der 50. Verkehrsgerichtstag (VGT). Schmerzensgeld vom Unfallverursacher solle selbst dann fließen, wenn ein medizinisch-psychologischer Schaden bei den Angehörigen nicht nachgewiesen ist.

Ehe- und Lebenspartner, Eltern und Kinder sollen Anspruch haben

Anspruch auf finanzielle Entschädigung sollten Ehe- und Lebenspartner sowie Eltern und Kinder der Todesopfer bekommen, forderten die Experten. Die Zahlung sei nicht nur ein Symbol für das Mitempfinden mit dem seelischen Leid der Hinterbliebenen. Es könne auch ein Gefühl von Gerechtigkeit vermitteln.

Nach Auffassung von Bundespräsident Christian Wulff, der zum Jubiläums-Verkehrsgerichtstag in den Harz gekommen war, würde das Recht mit einer Schmerzensgeld-Regelung für nächste Angehörige "um eine menschliche Dimension" erweitert.

Ärzte sollen fahruntaugliche Patienten melden

Außerdem empfahlen die Experten, dass Ärzte fahruntaugliche Patienten, die sich trotz Krankheit ans Steuer setzen wollen, künftig bei der Polizei melden. Auf diese Weise sollen schwere Unfälle verhindert werden. Drohe wegen eines kranken Fahrers akute Gefahr, seien Ärzte nicht mehr an die Schweigepflicht gebunden.

Überlegungen zur Entkriminalisierung von Verkehrsdelikten erteilten die Experten dagegen eine Absage. Eine Tötung im Straßenverkehr solle selbst bei leichter Fahrlässigkeit eine Straftat bleiben. Und bei fahrlässigen Körperverletzungen biete sich den Staatsanwaltschaften schon jetzt die Möglichkeit, das Verfahren einzustellen. Der VGT forderte die Justiz zugleich auf, dabei für eine bundesweit einheitliche Praxis zu sorgen.

Keine Helmpflicht für Fahrräder mit elektrischem Hilfsmotor

Eine Helmpflicht für Fahrräder mit elektrischem Hilfsmotor sollte es nach Vorstellungen des Verkehrsgerichtstages nicht geben. Pedelecs (Pedal Electric Cycles), deren Motor maximal 250 Watt leistet und sich bei Tempo 25 abschaltet, seien Fahrrädern gleichzusetzen, forderte der VGT.

Allerdings rieten die Experten zum freiwilligen Tragen eines Helmes und zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Kinder unter 14 Jahren sollten mit Pedelecs nicht fahren. Bundesweit gibt es etwa 600.000 Pedelecs - Tendenz stark steigend.

Die eher seltenen Speed-Pedelecs, deren Motor Tempo 45 ermöglicht, müssen nach Auffassung der Fachleute dagegen wie Kleinkrafträder behandelt werden. Ein Helm ist Pflicht. Zu den weiteren Forderungen des VGT gehörten eine bessere Ausbildung für KfZ-Sachverständige und mehr Mitverantwortung von Unfallopfern für eine schnelle Genesung.

Bundespräsident Wulff hatte in Goslar die Verdienste des Verkehrsgerichtstages gewürdigt. Der VGT habe die Verkehrssicherheit in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten maßgeblich mitgestaltet und sich zu einem der profiliertesten Ratgeber entwickelt, dessen Empfehlungen in Gesetze, Verordnungen und Vorschriften eingeflossen seien. Am Jubiläumskongress hatten fast 1900 Juristen, Wissenschaftler und Verkehrsexperten aus Deutschland und einem Dutzend weiterer europäischer Staaten teilgenommen. (dpa)

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