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Verkehrsexperte für LKW-Überholverbot auf zweispurigen Autobahnen

16.10.2006 11:00 Uhr

Studien belegen Verbesserung: Von Überholverbot profitiert laut Verkehrswissenschaftler der Verkehrsfluss auf Autobahnen

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Bochum. In der Diskussion um mögliche Neuregelungen für den Lastwagenverkehr empfiehlt ein Verkehrswissenschaftler ein generelles Überholverbot für Lastwagen auf zweispurigen Autobahnen. „Das wäre ein Schritt, um den Verkehrsfluss auf den Autobahnen zu verbessern“, sagte Werner Brilon von der Ruhr-Universität Bochum am Samstag in einem dpa-Gespräch. Als Vorbild nannte der Verkehrsexperte die A 61 Venlo-Hockenheim, die überwiegend zweispurig ist. Auf weiten Strecken gelte dort für PKW die Höchstgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometern und zudem tagsüber ein Überholverbot für LKW. „Die A 61 ist eine der sichersten Autobahnen überhaupt, insofern wäre die Einführung eines LKW-Überholverbots auf zweispurigen Strecken eine bewährte Vorgehensweise“, meinte Brilon. Studien hätten überdies ergeben, dass LKW bei hoher Verkehrsdichte ohnehin keinen Vorteil mehr vom Überholen haben. „Auf zweispurigen Strecken werden bei sehr starkem Verkehr die PKW von überholenden LKW derart behindert, dass darunter schließlich auch die LKW leiden“, erläuterte Brilon. Wissenschaftliche Untersuchungen hätten gezeigt, dass bei mehr als 2000 Fahrzeugen pro Stunde ein Überholen durch LKW aus gesamtwirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll ist. Er unterstütze die Vorschläge des nordrhein-westfälischen Verkehrsministers Oliver Wittke (CDU). Dieser hatte sich kürzlich für die Ausweitung eines LKW-Überholverbots und die Erhöhung der Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen von 60 auf 80 Stundenkilometer ausgesprochen. So könne der Verkehr auf den Autobahnen besser fließen. „Auf Autobahnen sollten nur Fahrzeuge zugelassen werden, die mindestens Tempo 80 fahren können“, meinte auch Brilon. Dies diene dem Verkehrsfluss und damit der Sicherheit und der Leistungsfähigkeit. „Das bedeutet ja nicht, dass die Fahrzeuge 80 fahren müssen, sondern sie müssen es nur können.“ Für Spezialfahrzeuge wie Baumaschinen oder Militärkonvois seien Sondergenehmigungen denkbar, mit denen derartige Fahrten auch in verkehrsschwächere Zeiten gelegt werden könnten. (dpa/tz)

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