Karlsruhe. Das Handyverbot am Steuer ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das geht aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hervor (Beschluss vom 18. April 2008, Az: 2 BvR 525/08). Die Karlsruher Richter nahmen die Verfassungsbeschwerde einer Rechtsanwältin nicht zur Entscheidung an. Die promovierte Juristin musste ein Bußgeld von 240 Euro zahlen, nachdem sie zum vierten Mal innerhalb kurzer Zeit telefonierend am Steuer erwischt worden war. Wegen der Hartnäckigkeit, mit der die Anwältin das Verbot missachtete, verhängte das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) das Sechsfache des normalen Bußgelds. Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Handyverbots bestünden nicht, urteilte das OLG. Weil sie dadurch ihr Persönlichkeitsrecht und ihre allgemeine Handlungsfreiheit verletzt sah, klagte sie in Karlsruhe. Eine Kammer des Zweiten Senats bestätigte die OLG-Entscheidung nun ohne weitere Begründung. (dpa)
Verfassungsgemäß: Handyverbot am Steuer
Bundesverfassungsgericht bestätigt das Verbot von Handys am Steuer