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Veda: Bundesverkehrsministerium diskriminiert Autohöfe

27.10.2011 17:09 Uhr
Veda: Bundesverkehrsministerium diskriminiert Autohöfe
Auf Autohöfen in der Nähe von Autobahnen parken nachts über 30.000 LKW
© Foto: ddp / Nigel Treblin

Der Verband der Autohöfe wirft einer Broschüre des Bundesverkehrsministeriums die verfassungswidrige Diskriminierung der Autohöfe gegenüber den Tank & Rast-Anlagen vor

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Nordhorn. Die Vereinigung Deutscher Autohöfe (Veda) hat die kürzlich erschienene Broschüre des Bundesverkehrsministeriums „LKW-Parken in einem modernen, bedarfsgerechten Rastanlagensystem" kritisiert. Laut der Veda diskriminiere die Broschüre die Autohöfe. Das teilte die Veda am Donnerstag in Nordhorn mit.

Der Vorwurf: Das Bundesverkehrsministerium suggeriere durch einen 22-seitigen Exkurs in der Broschüre, dass Autohöfe bei der Versorgung der Autobahnen (Rasten, Tanken et cetera) allenfalls eine untergeordnete Rolle gegenüber Nebenbetrieben spielten.

Nach Meinung des Autohof-Verbandes ist das Gegenteil der Fall. In einer Pressemitteilung erklärte der Verband: „Der Bundesgesetzgeber regelt in dem Bundesfernstraßengesetz, dass die Autobahnversorgung durch ein duales System (Autohöfe + Nebenbetriebe) gewährleistet wird. Das Bundesverkehrsministerium ignoriert dies in seiner Broschüre."

In Artikel 15 Absatz 1 des Bundesfernstraßengesetzes ist das duale System genannt. Die Autobahnversorgung findet danach sowohl durch „Betriebe an den Bundesautobahnen" (zum Beispiel Autohöfe aber auch Werkstätten) als auch durch „Nebenbetriebe" mit einer „unmittelbaren Zufahrt zu den Bundesautobahnen" statt (zum Beispiel Tank und Rastanlagen). Das Bundesverkehrsministerium widerspricht laut Veda mit seiner Broschüre dem Willen des Bundesgesetzgebers, indem es die Autohöfe – wie durch den bloßen „Exkurs" geschehen – auf die Rolle eines „LKW-Parkplatzspenders" degradiert.

Der Bundesgesetzgeber habe die Autohöfe als vollwertige Autobahnversorger anerkannt, so Veda weiter. Die Autohöfe erwarten daher, vom Bundesverkehrsministerium wie solche vollwertige Autobahnversorger behandelt zu werden.

Die Veda behauptet in ihrer Pressemitteilung darüber hinaus, dass ohne die Autohöfe der Bund und die Länder ihren gesetzlich vorgeschriebenen Versorgungsauftrag nicht mehr erfüllen könnten, da auf Autohöfen in der Nähe von Autobahnen nachts über 30.000 LKW parkten. Ohne das LKW-Parkplatzangebot der Autohöfe würde die Parkplatzversorgung an deutschen Autobahnen zusammenbrechen. Darüber hinaus hätten die Autohöfe den Bund durch den Bau von LKW-Parkplätzen finanziell in Höhe von über einer Milliarde Euro entlastet (ein LKW-Parkplatz an Autobahnen kostet den Bund laut Veda 37.000 Euro).

Die finanzielle Entlastung durch die Autohöfe sei damit höher als der Preis, den der Bund durch die Privatisierung (Verkauf) des eigenen Autobahn-Raststättennetzes (Tank & Rast-Anlagen) eingenommen habe (nur etwa 600 Millionen Euro). Die Einsicht in den Vertrag über den Verkauf des Raststättennetzes verweigere der Bund aber trotz des Anspruchs auf Herausgabe nach dem Informationsfreiheitsgesetz.

Die Erklärung für die vermeintliche Diskriminierung durch das Verkehrsministerium sieht der Autohof-Verband darin, dass der Bund dem neuen Eigentümer der Autobahn-Raststätten vertraglich zugesichert habe, dass er die mittelständischen Autohöfe trotz des anderslautenden Bundesfernstraßengesetzes nicht in das System der Autobahnversorgung einbeziehen werde, um dem Käufer die Monopolstellung des eigenen Raststättennetzes zu sichern. Darin liegt laut Veda eine „verfassungswidrige Diskriminierung der Autohöfe gegenüber den Tank & Rast-Anlagen." (jko)

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