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Urteil: Versicherer darf Leistungen bei Alkoholunfall deutlich kürzen

19.03.2015 09:26 Uhr
Urteil: Versicherer darf Leistungen bei Alkoholunfall deutlich kürzen
In dem verhandelten Fall hatte der Fahrer zu viel getrunken und infolgedessen einen Verkehrsunfall verursacht.
© Foto: picture alliance/Frank May

Wer mit 0,93 Promille im Blut einen Unfall baut, riskiert, dass der Kfz-Haftpflichtversicherer und Kaskoversicherer ihre Leistungen um 75 Prozent kürzen.

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Saarbrücken. Wer mit 0,93 Promille im Blut einen Unfall baut, riskiert, dass der Kfz-Haftpflichtversicherer und Kaskoversicherer ihre Leistungen jeweils um 75 Prozent kürzen. Das entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken. In dem verhandelten Fall war ein Fahrer auf eine Verkehrsinsel gefahren und hatte eine Ampelanlage und einen Baum beschädigt. Auch wenn er vor Fahrtantritt noch geschlafen und gefrühstückt hatte, war er offenkundig nicht in der Lage, ein Fahrzeug sicher zu führen. Die Versicherer wollten ihre Leistungen deshalb sogar um 100 Prozent kürzen, weil er den Unfall grob fahrlässig herbeigeführt habe. Dies sei aber unangemessen, so das Gericht. (ctw/ag)

Urteil vom 30.10.2014
Aktenzeichen: 4 U 165/13

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