03.11.2009 |

Urteil: Schweizer LKW-Maut ist zu hoch

Bern. Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hält die letzte Maut-Erhöhung für unrechtmäßig. Das Gericht hat damit der Beschwerde des Schweizerischen Nutzfahrzeugverbands Astag gegen die dritte Erhöhung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) von Anfang 2008 nach mehrmonatiger Prüfung stattgegeben. Die Erhöhung vom 1. Januar 2008 verstoße gegen die Vorgabe, wonach der Ertrag der Abgabe die ungedeckten Wegekosten und die Kosten zulasten der Allgemeinheit nicht übersteigen dürfe.

Der Bundesrat hatte zum 1. Januar 2008 die LSVA um rund zehn Prozent erhöht. Laut den Richtern in Bern muss die Oberzolldirektion die LSVA rückwirkend ab 2008 nach den alten Tarifen von 2005 neu festsetzen. Das Urteil kann jedoch noch beim Schweizer Bundesgericht angefochten werden.

Das Schweizer Verkehrsministerium hat heute in einer ersten Reaktion die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bedauert. „Das Urteil ist ein Rückschlag für unsere Verlagerungspolitik“, sagte Ministeriumssprecher Daniel Bach der VerkehrsRundschau. „Wir sind insbesondere deshalb enttäuscht über das Urteil, weil der Maximalansatz – 325 Franken für die Referenzstrecke Basel-Chiasso – 1998 in einer Volksabstimmung gutgeheißen worden ist und seither mehrmals an der Urne bestätigt wurde.“ Die LSVA habe maßgeblich zu einer Effizienzsteigerung im Transportgewerbe beigetragen und einen wesentlichen Beitrag zur Verlagerung des Schwerverkehrs von der Straße auf die Schiene geleistet. „Sollte diese Erhöhung tatsächlich rückgängig gemacht werden, so droht die Verlagerungspolitik tatsächlich etwas an Wirkung zu verlieren. Das wird Ansporn sein für uns, die Einführung einer Alpentransitbörse für den gesamten Alpenraum voranzutreiben“, sagte Bach.

Das Eidgenössische Finanzdepartement rechnet mit Einnahmeausfällen in Höhe von rund 150 Millionen Franken (99,2 Millionen Euro) pro Jahr, sollte das Urteil umgesetzt werden. Das Verkehrsministerium prüft nun, wie sich die Mindereinnahmen auf die Finanzierung von Verkehrsinfrastrukturen auswirken werden. „Sicher ist, dass die laufenden Projekte, insbesondere der Bau der Neuen Alpentransversale mit dem Gotthard-Basistunnel, nicht betroffen sind. Bei den geplanten weiteren Projekten droht allenfalls eine Verzögerung“, so Sprecher Daniel Bach.

„Das Verwaltungsgericht war nicht die letzte mögliche Instanz“, betonte Bach. Nach der Analyse der schriftlichen Urteilsbegründung wolle die Politik entscheiden, ob das Urteil vor dem Schweizer Bundesgericht angefochten werde. (sb)

 
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