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Urteil: Rotlichtverstoß durch verspäteten Fahrstreifenwechsel

15.09.2016 14:26 Uhr
Urteil: Rotlichtverstoß durch verspäteten Fahrstreifenwechsel
In dem verhandelten Fall war der Verkehr auf den Straßenspuren jeweils mit eigenen Ampeln geregelt
© Foto: Picture Alliance/Blickwinkel/G. Czepluch

Der verspätete Wechsel zwischen durch Richtungspfeile gekennzeichneten Spuren mit jeweils eigener Lichtzeichenregelung zieht für den Fahrer ein Bußgeld nach sich.

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Köln. Wer bei einer mehrspurigen Straße mit separaten Ampeln für die jeweiligen Fahrstreifen nach Überqueren der Haltelinie den Fahrstreifen wechselt, riskiert einen Rotlichtverstoß und somit ein Bußgeld sowie Punkte in Flensburg. Das erklärte das Oberlandesgericht Köln.

Es ging dort um folgenden Fall: Auf einer mehrspurigen Straße hatte sich eine Fahrerin vor der Ampel auf der Geradeausspur eingeordnet. Nachdem die Ampel grün geworden war, sie die Haltelinie überquert hatte und das Fahrzeug sich bereits in der Kreuzung befand, war sie auf die Linksabbiegerspur gewechselt. Die Ampel für die Linksabbiegerspur hatte allerdings noch rot angezeigt.

Das Gericht entschied: Wer in der Absicht, das Rotlicht zu umgehen, eine solche Fahrweise an den Tag lege, begehe klar einen Rotlichtverstoß und nicht nur eine Ordnungswidrigkeit wegen eines fehlerhafte Fahrstreifenwechsels. Dies gilt demnach sogar unabhängig davon, ob bereits beim Überqueren der Haltelinie die entsprechende Absicht vorlag oder diese spontan entstand. (ctw/ag)

Beschluss vom 07.08.2015
Aktenzeichen: III-1 RBs 250/15

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