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Urteil: Musikhören über das Smartphone während der Fahrt verboten

01.03.2018 10:25 Uhr
Autofahren, Smartphone, Musikhören
Auch Musikhören über ein Smartphone während der Fahrt ist gemäß des Handyverbots am Steuer verboten
© Foto: georgejmclittle/Adobe Stock

Das Handyverbot am Steuer der Straßenverkehrsordnung erfasst auch Mobilfunkgeräte ohne SIM-Karte, sofern der Fahrer sie während der Fahrt zum Musikhören in der Hand hält.

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Hamm. Wer während einer Autofahrt sein Smartphone in der Hand hält, um Musik zu hören, nutzt das Gerät verbotenerweise. Das gilt auch dann, wenn überhaupt keine SIM-Karte eingelegt ist und eine andere Nutzung – zum Beispiel Telefonieren – nicht möglich ist, stellte das Oberlandesgericht Hamm klar.

Während das erstinstanzliche Gericht noch entschied, dass eine solche Nutzung nicht von der Verbotsnorm des Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) erfasst ist, waren die Richter der höheren Instanz anderer Meinung: Jegliche Nutzung einer Funktion des Mobilfunkgerätes – ob nun mit oder ohne SIM-Karte – werde von dem gesetzlichen Handyverbot am Steuer erfasst, erklärten sie. Der Freispruch blieb trotzdem aufrecht erhalten. Denn das Oberlandesgericht nahm die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft nicht an, weil dieser Fall bereits mehrfach obergerichtlich entschieden worden war und nicht jede abweichende amtsgerichtliche Entscheidung so überprüft werden kann. (ctw/ag)

Beschluss vom 21.06.2017
Aktenzeichen: 4 RBs 214/17

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KOMMENTARE


Merk Wolfgang

01.03.2018 - 14:20 Uhr

Ich finde es sollte auch Radio hören, reden mit den Mitfahrern , Niesen , Husten etc. verboten werden. Schliesslich lenkt das genau so vom fahren ab. Und da dem Bürger ja sowieso nichts mehr selbst überlassen wird, muss der Staat dafür sorgen. Also : Am besten gar nicht mehr fahren und warten bis die Autos alle alleine fahren. Glaubt es mir ..dann wird bestimmt alles besser ...


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