-- Anzeige --

Urteil: Land muss Fahrzeugschaden zahlen

17.04.2014 11:18 Uhr
Urteil: Land muss Fahrzeugschaden zahlen
Das Fahrzeug war in ein 20 Zentimeter tiefes Schlagloch gefahren
© Foto: Picture Alliance/dpa/Arno Burgi

Weil das Bundesland Nordrhein-Westfalen die Verkehrssicherungspflicht in einem Baustellenbereich verletzt hat, muss es den Achsschaden eines Fahrzeugs bezahlen.

-- Anzeige --

Hamm. Wenn ein Fahrzeug durch ein Schlagloch zu Schaden kommt, kann der Fahrer Schadensersatz auch vom Land als Straßenbaulastträger verlangen. Vorausgesetzt, das Bundesland hat die Verkehrssicherungspflicht verletzt, darauf weist das Oberlandesgericht Hamm hin. In dem Fall fuhr der Geschädigte in einem Baustellenbereich auf der Autobahn in Nordrhein-Westfalen (NRW) in ein 20 Zentimeter tiefes Schlagloch. Dabei erlitt sein Fahrzeug einen Achsschaden. Der Verkehr wurde an der Stelle über den Standstreifen geleitet, wo ein Gullydeckel mit einer Eisenplatten abgedeckt und durch eine bituminöse Masse gesichert war. Diese war aufgebrochen, wodurch das Schlagloch entstand. Wie ein Sachverständiger vor Gericht darlegte, war die Maßnahme ungeeignet. Die Stelle hätte mit Schnellbeton versiegelt werden müssen. Das Land muss den Schaden von rund 2200 Euro erstatten.  (ctw/ks)


Aktenzeichen: 11 U 52/12
Urteil 15.11.2013

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.