-- Anzeige --

Urteil: Fahrer-Weiterbildung führt nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn

26.05.2017 09:39 Uhr
Urteil: Fahrer-Weiterbildung führt nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn
Das Finanzgericht Münster hat klargestellt, dass Transportunternehmer für die Übernahme der Weiterbildungen gemäß BKrFQG keine Lohnsteuer zahlen müssen
© Foto: Fotolia/Erwin Wodicka

Das Finanzgericht Münster hat klargestellt, dass Transportunternehmer für die Übernahme der Weiterbildungen gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz keine Lohnsteuer zahlen müssen.

-- Anzeige --

Münster. Kosten für die Weiterbildung von Arbeitnehmern, die der Arbeitgeber übernimmt, sind kein steuerpflichtiger Arbeitslohn. Das entschied das Finanzgericht Münster. Geklagt hatte ein Unternehmer für Schwer- und Spezialtransporte. Aufgrund des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes waren seine Fahrer verpflichtet, sich in bestimmten Zeitabständen weiterzubilden. Die Kosten für die vorgeschriebenen Maßnahmen übernahm der Unternehmer für die angestellten Fahrer, wozu er nach tarifvertraglichen Bestimmungen verpflichtet war.

Das beklagte Finanzamt sah hierin steuerpflichtigen Arbeitslohn und nahm das Unternehmen für die entsprechenden Lohnsteuerbeträge in Haftung. Auch der Fahrer habe durch die Weiterbildungen einen Vorteil, nämlich dass er seinen Lkw-Führerschein behalten dürfe, argumentierte es. Der Unternehmer trug demgegenüber vor, dass die Kostenübernahme in seinem eigenbetrieblichen Interesse liege.

Das Finanzgericht Münster gab dem Transportunternehmers recht. Weiterbildungen etwa zu spritsparendem Fahren oder der richtigen Ladungssicherung dienten nicht nur der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr, sondern auch der Sicherstellung des reibungslosen Ablaufs und der Funktionsfähigkeit des Betriebs, hieß es in der Urteilsbegründung. Für das eigenbetriebliche Interesse spreche schließlich auch die tarifvertragliche Pflicht zur Kostenübernahme. (ag)

Urteil vom 09.08.2016
Aktenzeichen: 13 K 3218/13 L

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.