27.10.2009 | Recht + Geld

Urteil der Woche: Anspruch auf Pflichtverteidiger

Die Staatsanwaltschaft warf einem Berufskraftfahrer vor, Abstand zum vorausfahren­den KFZ nicht eingehalten zu haben. Der Mann wollte sich vor Gericht verteidigen und beantragte, ihm einen Pflichtverteidiger beizuordnen. Er habe einige Eintragungen im Verkehrszentralregister in Flensburg. Bei einer weiteren Verurteilung würde er die kri­­tische Punktzahl überschreiten, sodass die Entziehung der Fahrerlaubnis drohe.

Das Amtsgericht lehnte den Antrag ab: Es gehe nur um eine Ordnungswidrigkeit und kein schweres Delikt. Doch das LG Mainz gab der Beschwerde des Betroffenen statt: Anders als in üblichen Fällen einfacher Verkehrs­ordnungswidrigkeiten drohe hier mit der Entziehung der Fahrerlaubnis ein gravierender Nachteil. Der 61 Jahre alte Betroffene würde bei einer Verurteilung seine Fahrerlaubnis und seinen Arbeitsplatz verlieren und vermutlich bis zum Rentenalter keine neue Beschäftigung finden, sodass faktisch ein Berufsverbot bestehe. Bei solchen Konsequenzen sei die „Schwere der Tat“ erreicht, um einen Pflichtverteidiger beizuordnen.

Landgericht Mainz
Beschluss vom 6. April 2009
Aktenzeichen: 1 Qs 49/09

 
Anzeige
 

Kommentar verfassen

Regelmäßig werden online verfasste Kommentare in der VerkehrsRundschau veröffentlicht. Um sich für eine Veröffentlichung zu qualifizieren, geben Sie bitte Ihren vollen Namen und unter dem Kommentar Ihren Wohnort an. Herzlichen Dank!

 

27.10.2009Artikelinformationen

Social Networking
Bildnachweis
(Foto: GWV Cumulus)

Frage der Woche

Neueste Meldungen