Obwohl ein Angestellter von seinem dienstlichen Mobiltelefon mehr als 16.000 private SMS verschickt hat, darf er seinen Job behalten. Das Arbeitsgericht Frankfurt erklärte jetzt eine Kündigung des Arbeitgebers wegen der zahlreichen Kurzmitteilungen für unwirksam.
Zwar sei die Anzahl der privaten SMS, die alle ohne Genehmigung des Arbeitgebers verschickt wurden, exorbitant hoch. Der Arbeitgeber habe aber mit der Kündigung zu lange gezögert, so das Gericht. Schließlich habe das Unternehmen trotz monatlich hoher Handykosten 22 Monate abgewartet. Außerdem wäre zuvor eine Abmahnung als "gelbe Karte" nötig gewesen. (kap)
Arbeitsgericht Frankfurt
Urteil vom 24. September 2010
Aktenzeichen: 24 Ca 1697/10