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Umwelthilfe klagt gegen zehn KFZ-Zulassungsstellen

12.07.2017 14:19 Uhr
Umwelthilfe klagt gegen zehn KFZ-Zulassungsstellen
Wegen der Abgasmanipulation bei bestimmten Diesel-Modellen will die Deutsche Umwelthilfe erreichen, dass diese Volkswagen-Fahrzeuge nicht mehr verkehren dürfen
© Foto: Julian Stratenschulte/dpa/picture-alliance

Die Umweltschutzorganisation will anlässlich des VW-Abgasskandals erreichen, dass bestimmten Diesel-Modellen aus Wolfsburg die Betriebserlaubnis für öffentliche Straßen entzogen wird.

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Berlin. Vor dem Hintergrund des VW-Abgasskandals hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) jetzt die Fahrzeug-Zulassungsstellen in zehn deutschen Städten auf Entzug der Betriebserlaubnis für bestimmte Diesel-Modelle verklagt. Darüber informierte die Organisation am Dienstag in einer Pressemitteilung. Mit den Klagen will die DUH nach eigenen Angaben erreichen, dass die vom Abgasbetrug betroffenen Volkswagen-Fahrzeuge der Eurostufe 5, ausgestattet mit einem Motor des Typs EA 189, nicht mehr auf öffentlichen Straßen verkehren dürfen. Die Betriebserlaubnis dieser Fahrzeuge ist, so die Ansicht der DUH, durch die Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen erloschen. Betroffen sind die Zulassungsbehörden in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Mainz, München, Stuttgart und Wiesbaden – alles Städte, die hohe Luftbelastungen zu verzeichnen haben.

Der vom Kraftfahrt-Bundesamt im Oktober 2015 angeordnete Rückruf von rund zwei Millionen VW-Autos zur Durchführung eines Software-Updates, ist für die Fahrzeughalter nicht verbindlich und reicht aus diesem Grund aus Sicht der DUH nicht aus, um die gesetzlichen Grenzwerte für Stickstoffdioxid in den Städten zu gewährleisten. „Es kann nicht sein, dass die beklagten Städte einerseits damit argumentieren, vom Dieselskandal bei Volkswagen überrascht worden zu sein, andererseits aber auch keine Konsequenzen zur Zulassung dieser Fahrzeuge ziehen“, sagte Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in den Verfahren vertritt. Ob die Verwaltungsgerichte die Klagen annehmen und die Verfahren eröffnen, ist allerdings noch nicht klar. (tr/ag)

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