Wer im europäischen Ausland unterwegs ist, sollte sich streng an die dortigen Verkehrsregeln halten, rät der ADAC. Schon relativ harmlose Delikte würden in vielen Ländern mit deutlich höheren Strafen als in Deutschland geahndet. Zudem werden nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung eines EU-Rahmenbeschlusses ab 1. Oktober 2010 nicht bezahlte Bußgelder aus den 26 EU-Ländern in Deutschland vollstreckt werden können. Laut ADAC fallen darunter vereinzelt auch Verkehrsverstöße, die vor dem 1. Oktober 2010 begangen wurden, das Bußgeld aber erst nach diesem Zeitpunkt verhängt oder rechtskräftig wird. Bisher könnten nur österreichische Behörden ausstehende Bußgelder in Deutschland eintreiben. (kap) Den vollständigen Artikel lesen Sie in derVerkehrsRundschau 16/2010, die am 23.04.2010 erscheint
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